Organe
Als Genossenschaft ist die BGE klar strukturiert: Vorstand und Aufsichtsrat verantworten Führung und Kontrolle. Die Mitglieder wirken über die genossenschaftlichen Gremien an der Entwicklung mit. (Platzhaltertexte – können wir später mit Originalinhalten ersetzen.)
Mitglieder
Die Mitglieder sind Miteigentümerinnen und Miteigentümer der Genossenschaft. Sie üben ihre Rechte über die Vertreterversammlung aus und wirken so an wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft mit.
Vertreter
Die Vertreter werden von den Mitgliedern gewählt. In der Vertreterversammlung entscheiden sie über wesentliche Angelegenheiten der Genossenschaft und vertreten die Interessen der Mitglieder.
Aufsichtsrat
Überwachung & Beratung
Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand. Jedes Jahr werden drei der neun Mitglieder von der Vertreterversammlung gewählt.
Dem Aufsichtsrat gehören an:
- Friedrich Brutsche
- Simone Herrmann
- Regina Rothfuß stellv. Vorsitzende
- Joachim Kersten, Vorsitzender
- Dr. Jörn Lingnau
- Ernst Rainer
- Rino G. Iervolino
- Julia Scheider
- Dr. Annette Silberhorn-Hemminger
Vorstand
Geschäftsführung der Genossenschaft
Der Vorstand führt die Geschäfte der Genossenschaft weisungsfrei in eigener Verantwortung. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat bestellt.
Dem Vorstand gehören an:
- Andreas Grell
Dr. Simone Planinsek
Vertreterversammlung
Der Vertreterversammlung gehören 74 Vertreterinnen und Vertreter an. Sie werden von den Mitgliedern gewählt und vertreten sie bei wichtigen Entscheidungen der Genossenschaft – etwa bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern, Satzungsänderungen, der Feststellung des Jahresabschlusses oder der Höhe der Dividende.
Einzelheiten zu den Aufgaben der Organe ergeben sich aus der Satzung und aus dem Genossenschaftsgesetz
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