„WOHNEN – SPAREN – LEBEN“
So lautet der Dreiklang unter dem Logoschriftzug der BGE. Neben Wohnen und Sparen hat die BGE mit der BGE STIFTUNG ihre soziale Verantwortung als dritte Säule etabliert. Die BGE gründete zu ihrem 125-jährigen Bestehen die BGE STIFTUNG, um Menschen in Esslingen a. N., die in Not geraten sind, zu unterstützen und zu helfen, damit sie wieder aus ihrer Notlage herausfinden. Dabei steht die Unterstützung, den eigenen Wohnraum zu erhalten, im Mittelpunkt.
"Sozial ist, wenn man andere unterstützt."
Hier und nachfolgend finden Sie weitere Informationen zur BGE STIFTUNG.
Informationen zur BGE Stiftung
Die BGE STIFTUNG ist eine gemeinnützige und mildtätige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Esslingen am Neckar und als rechtsfähig anerkannt. Zwecke der Stiftung sind:
- Förderung der Jugend– und Altenhilfe
- Förderung der Erziehung der Volks– und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- Förderung des Wohlfahrtswesens
- Förderung der Hilfe für Menschen mit Assistenzbedarf
- Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen
Die BGE STIFTUNG will erreichen, dass Menschen in Esslingen a. N. in ihrer persönlichen Not neue Perspektiven sehen und wieder positiv in die Zukunft gehen können. Sie leistet dazu Hilfe zur Selbsthilfe.
Menschen zu ermöglichen, ein selbstbestimmtes Leben in ihrer angestammten Wohnung und in ihrem Wohnumfeld führen zu können, treibt die BGE STIFTUNG in zwei Richtungen an: Zum einen möchte sie in Einzelfällen in Not geratenen Menschen, insbesondere Mietern, individuell helfen. Zum anderen möchte sie Projekten in Wohnquartieren unterstützen, um die Wohnverhältnisse insgesamt zu verbessern.
Helfen, wo Hilfe direkt ankommt und notwendig ist!
Unterstützen Sie die Arbeit der BGE STIFTUNG mit einem Geldbetrag – klein oder groß. Selbstverständlich erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Banküberweisung:
BGE STIFTUNG
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN DE73 6115 0020 0102 0652 28
BIC ESSLDE66XXX
Hinweis: Seit 01.01.2017 gilt der vereinfachte Spendennachweis für Zuwendungen bis 200 EUR (§ 50 Abs. 2 S. 1 EStDV). Der Überweisungsbeleg gilt in Verbindung mit Ihrem Kontoauszug als gültiger Spendennachweis zur Vorlage bei Ihrem Finanzamt. Bei Zuwendungen über 200 EUR wird Ihnen unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung zugesandt, wenn Sie im Verwendungszweck Ihre vollständige Adresse angeben oder uns diese separat per E-Mail an vorstand@bge-stiftung.de mitteilen.
Vielen Dank für Ihre Spende und Unterstützung!
Bitte beachten Sie vor Ihrer Antragstellung, dass nur vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge (Antrag Stiftung aktuell, Antrag Institutionen) bearbeitet werden können. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa vier Wochen. Von telefonischen Nachfragen bitten wir abzusehen. Sie erhalten von auf jeden Fall Bescheid per E-Mail oder per Post.
Bitte reichen Sie nur Kopien und keine Originalunterlagen ein! Aus organisatorischen Gründen werden keine Anträge und Unterlagen zurückgesendet. Alle abgelehnten Anträge werden mit den Unterlagen datenschutzgerecht zeitnah vernichtet.
Wir bitten um Verständnis, dass wir für Hilfeersuchen aus rechtlichen Gründen detaillierte Auskünfte über Ihre familiären und finanziellen Verhältnisse benötigen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt und an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Abwicklung der Antragsstellung, zu Abrechnungszwecken oder zur Erfüllung von gesetzlichen Bestimmungen (u. a. Nachweispflicht gegenüber der Stiftungsaufsichtsbehörde und/oder den Finanzbehörden) erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung durch die BGE STIFTUNG. Zudem gilt das Prinzip der Nachrangigkeit. Individuelle Unterstützung kann nur in den Fällen geleistet werden, in denen kein oder ein nicht ausreichender Anspruch an staatliche oder privatrechtliche Institutionen (bspw. Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung oder sonstigem Versicherungsschutz) oder aus privaten Leistungsverpflichtungen von Eltern und Angehörigen besteht.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Zuwendungsrichtlinien der BGE STIFTUNG.
Ihren Antrag senden Sie bitte an:
BGE STIFTUNG
Richard-Hirschmann-Str. 12
73728 Esslingen a. N.
Bei Fragen und für weitere Auskünfte schreiben Sie uns eine E-Mail an vorstand@bge-stiftung.de oder rufen uns an unter Tel. 0711 - 35 17 67-30.
Unsere Satzung finden Sie hier.
Angaben zur Steuerbegünstigung:
Die BGE STIFTUNG wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Wirkung zum 18. Dezember 2013 als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Esslingen anerkannt und vom Finanzamt Esslingen für Körperschaften (St.-Nr. 59338/16867) mit Freistellungsbescheid vom 16.01.2014 als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend steuerlich freigestellt.
Stiftungsvorstand
Stiftungsvorstand
Jörg Kleinbach
erreichen Sie unter:
E-Mail: vorstand@bge-stiftung.de
Tel.: 0711 – 35 17 67-30
Stiftungsrat
Daniel Friz
Joachim Kersten
Dr. Simone Planinsek
Ernst Rainer
Regina Rothfuß
Renate Schaumburg
BGE STIFTUNG
Richard-Hirschmann-Str. 12
73728 Esslingen a. N.
Schauen Sie hier das Video des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen.