RÄUMEN UND STREUEN: WINTERDIENST IN DER KEHRWOCHE

19.12.2022 Mieter-Informationen

Wenn Schnee, Eis und Kälte den Winter beherrschen, heißt es wieder: Winterdienst. Sofern Ihre Hausgemeinschaft den Winterdienst nicht an externe Dienstleister abgegeben hat, müssen Sie selbst die Schneeschippe in die Hand nehmen. Folgendes gilt es zu beachten:

• Gehwege am Grundstück, Wege zum Gebäude, zu den Garagen sowie Müllplätzen müssen geräumt sein.

• In der Zeit zwischen 7 und 20.30 Uhr, sonn- und feiertags zwischen 9 und 20.30 Uhr.

• Sand, Split oder Ähnliches dürfen Sie zum Streuen verwenden.

• Übernimmt ein Nachbar Ihren Dienst, weil Sie verhindert sind, bleiben Sie verantwortlich. Wenn Sie Ihre Pflicht vernachlässigen, handeln Sie ordnungswidrig und riskieren ein Bußgeld.

• Wenn Sie in Ihrer Hausgemeinschaft auch einen externen Dienstleister für den Winterdienst und die Kehrwoche wünschen, dann informieren Sie uns bitte unter mieten@bg-es.de, damit wir die erforderlichen Schritte in die Wege leiten können.

Die Räum- und Streusatzung der Stadt Esslingen finden Sie unter: www.esslingen.de/start/buergerservice/reinigungs-_+raeum-+und+streusatzung